Unterstützen Sie die SPD mit ihrer Spende

Wir finanzieren unsere politische Arbeit aus den Beiträgen unserer Mitglieder und Abgaben der Mandatsträger:innen. Im politischen Wettbewerb in einer sich immer schneller entwickelnden Mediengesellschaft sind wir darüber hinaus auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende!

Für uns ist dabei ganz klar: Spenden sind freiwillige Zahlungen. Gegenleistungen kann, darf oder wird es nicht geben. Spenden, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten politischen Vorteils gewährt werden, nehmen wir nicht an!

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die SPD im Landkreis Emsland und helfen uns, unsere Politik vor Ort und in Niedersachsen umzusetzen. Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar. Informationen dazu finden Sie weiter unten.

SPENDE PER ÜBERWEISUNG

Kontoinhaber: SPD KV Emsland

IBAN: DE16 2665 0001 0111 0133 06

BIC: NOLADE21EMS

Bank: Sparkasse Emsland

Verwendungszweck:
Spende, Spender [Vorname + Name + Anschrift]

Wichtig: Bitte geben Sie bei Ihren Spenden per Überweisung Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Nur so können wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden. Benutzen Sie dafür bitte das Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger. Wir wissen Ihr Vertrauen zu schätzen und wenden äußerste Sorgfalt und höchste Sicherheitsstandards an, um Ihre persönlichen Daten vor unbefugten Zugriffen zu schützen.

Für die Landtagswahl 2022 benutzen Sie bitte folgende Verwendungszwecke:
Christian Otten: Spende, LTWK 80 (Lingen), Spender [Vorname + Name + Anschrift]
Andrea Kötter: Spende, LTWK 81 (Meppen), Spender [Vorname + Name + Anschrift]
Karin Pauls: Spende, LTWK 82 (Papenburg), Spender [Vorname + Name + Anschrift]

INFORMATIONEN ZU SPENDEN AN DIE SPD IM LANDKREIS Emsland

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Wer Lohnsteuer / Einkommensteuer zahlt, kann bis zur Hälfte der Spende über die Steuererklärung zurückbekommen. Denn bis zu einer Gesamthöhe von 1.650 Euro (3.300 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehegatten) werden Spenden und Beiträge an politische Parteien zu 50 Prozent direkt von der Einkommenssteuer abgezogen. Bis zu weitere 1.650 Euro bzw.3.300 Euro können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden (§§ 34 und 10 b Abs. 2 EStG EstG).
Diese Regelungen gelten nur für „natürlichen Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden@nullspd.de

 

Vielen Dank

Stand: 01.01.2022