SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt Reform des Unterhaltsvorschusses ausdrücklich

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Daniela De Ridder begrüßt die Reform zum Unterhaltsvorschuss ausdrücklich und dankt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für ihr Engagement zu mehr sozialer Gerechtigkeit für Alleinerziehende. Gerade Alleinerziehende tragen eine hohe finanzielle Last und gehören – oftmals trotz harter Arbeit – zu den armutsgefährdeten Gruppen unserer Gesellschaft. Hier konnte die SPD einen maßgeblichen Erfolg für Kindeswohl und Elternstärkung umsetzen.

„Alleinerziehende tragen eine besonders hohe Verantwortung, zumeist  auch eine hohe finanzielle Last, die auch persönlich beeinträchtigend sein kann. Zugleich leisten sie mit der Erziehung ihrer Kinder einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, zumal wir vor der Herausforderung des demografischen Wandels stehen. Immer noch liegt die Hauptverantwortung  für die Kindererziehung zumeist bei den Müttern, auch wenn die Zahl der alleinerziehenden Väter leicht gestiegen ist.  Gerade alleinerziehende Mütter trifft daher häufig die schier unlösbar erscheinende Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Alleinerziehende entscheiden sich dabei oft verantwortungsvoll für ihre Kinder und stecken beruflich zurück, was aber nicht zu einer Feminisierung der Altersarmut führen darf. Dass gerade diese Mütter gestärkt werden müssen, hat den Handlungsbedarf in der Familienpolitik unterstrichen, so dass wir jetzt entschieden nachgebessert haben“, erklärt Dr. Daniela De Ridder, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Mittelems.

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an den Beschluss vom 14. Oktober nun auf die Eckpunkte verständigt, wonach zum Beispiel die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wegfällt und die Altershöchstgrenze für Kinder von 12 auf 18 Jahre heraufgesetzt wurde. Der Anspruch auf Sozialleistungen besteht nach wie vor für alle Kinder, die es benötigen. Ab einem Bruttoeinkommen von über 600 Euro besteht dann der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die Reform tritt ab dem 01.07.2017 in Kraft und wird Bund und Länder rund 350 Millionen Euro kosten. Der Bund hat dabei seinen Finanzierungsanteil von 33,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht.

„Mit der Reform stärken wir die Alleinerziehenden nicht nur, sondern entlasten zudem noch die Länder. Damit gehen wir einen Schritt in die jene Richtung, die wir in Zukunft als SPD-Bundestagsfraktion gerne ausbauen wollen. Als Bildungspolitikerin lege ich viel Wert auf die Chancen zur Weiterbildung für eine erfolgreiche Laufbahn. Wer Kinder hat, ist zeitlich und finanziell jedoch stärker gebunden, weshalb wir die politischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung erfolgreicher Lebensbiografien gerade auch für die Alleinerziehenden stärken müssen. Kinder zu haben und mit ihnen zu leben, soll ein freudiges Erlebnis sein und darf nicht mit Einbußen bestraft werden“, bekräftigt De Ridder.