
Wichtige Voraussetzung für die Integration in Arbeit sind Sprachkenntnisse und Mobilität. Ohne ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen fällt eine Integration in Arbeit schwer. Deshalb wird in Papenburg auch großer Wert auf Sprachkurse gelegt. Erste Maßnahmen zur Arbeitsintegration in Papenburg sind Betriebspraktika und 1-Euro-Jobs.
Eine Integration in den Arbeitsmarkt hängt auch ganz wesentlich vom Status der Flüchtlinge ab. Damit verbunden sind auch eine unterschiedliche Zuständigkeit der Behörden und unterschiedliche behördliche Fördermöglichkeiten. So lange Asylbewerber noch im Anerkennungsverfahren sind, ist die Agentur für Arbeit für die Beratung zuständig und die Kommune kann 1-Euro-Jobs finanzieren. Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wechseln die Flüchtlinge in die Zuständigkeit des Jobcenters. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt. Für die konkrete Arbeitsförderung spielt auch das Ausländeramt des Landkreises eine wichtige Rolle.
In Zukunft wird es deshalb immer dringender, dass sich die Akteure, seien es Arbeitsagentur, Jobcenter, Ausländerbehörde oder Unterstützungsorganisationen absprechen, bzw. gegenseitig informieren.
Rudolf Sievers betonte, dass sich durch Veränderungen in der Gesetzgebung ständig Neuerungen ergeben. So könnte es sein, dass durch das Asylbewerberbeschleunigungsgesetz und dadurch, dass die Flüchtlinge erst nach ihrer Anerkennung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen kommen, sie gleich in die Zuständigkeit des Jobcenters übergehen. Damit müssen sich die Flüchtlinge wir andere Hartz-IV-Empfänger auch selbstständig Wohnraum besorgen. Für diese anerkannten Flüchtlinge muss von den Kommunen keine Wohnung bereit gehalten