
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt wies darauf hin, dass eine entsprechende Förderrichtlinie jetzt in Kraft getreten ist. Ziel der Landesregierung sei es, flächendeckend Anlaufstellen mit einem breit gefächerten gemeinsamen Informations- und Beratungsangebot und für alle Fragen von den Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements über die Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren bis hin zum umfangreichen Themenfeld der Pflege vorzuhalten.
Sie sind erste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Wohnen im Alter geht, und sie bieten eine qualitativ hochwertige Pflegeberatung.
Neben dem Emsland sind in insgesamt 45 Landkreisen und kreisfreien Städten diese Beratungsstellen mittlerweile erfolgreich tätig. Mit der Förderung werden der Zugang zu Serviceangeboten sowie Beratung aus einer Hand erleichtert. Ältere Menschen sollen gestärkt, ihre Selbstbestimmtheit soll bewahrt und gefördert werden. Durch die Kombination von Pflegestützpunkten und Seniorenservicebüros ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege für alle Beratungsangebote, die hier zusammengeführt werden.
Die Pflegekassen verteilen nach der Rahmenvereinbarung für die Pflegestützpunkte jährlich maximal 2,124 Millionen Euro an die kommunalen Träger in Niedersachsen, mindestens 30.000 bis maximal 50.000 Euro.