Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die Investitionsoffensive geschaffen und die Kommunen gestärkt. Siehe hierzu auch die Bundestagsdrucksachen 18/4600 und 18/4653 (im Internet www.bundestag.de)
7 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen werden mit dem Nachtragshaushalt auf konkrete Politikbereiche aufgeteilt. Besonders profitiert die Verkehrsinfrastruktur, in die über 3 Milliarden Euro zusätzlich investiert werden.
Insgesamt 1,1 Milliarden Euro zusätzlich fließen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Energieeffizienz und Klimaschutz: rund 700 Millionen Euro für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, rund 500 Millionen Euro für das Marktanreizprogramm Energieeffizienz, 200 Millionen Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und 450 Millionen Euro für die Nationale Klimaschutzinitiative.
Für die Kommunen bringen die beiden Gesetze Entlastungen in Milliardenhöhe.
3,5 Milliarden Euro werden für einen Kommunalinvestitionsförderungsfonds bereitgestellt, der es insbesondere finanzschwachen Kommunen ermöglicht, in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz zu investieren. Der Bund übernimmt dabei 90 Prozent der Investitionskosten, die Kommunen sollen einen Eigenanteil von zehn Prozent leisten. Da Investitionen in besonders klammen Kommunen selbst an diesem Anteil scheitern würden, haben die Koalitionsfraktionen im Bundestag die Möglichkeit eingebaut, den Zehn-Prozent-Anteil auch durch die Länder oder Vorfinanzierung abdecken zu lassen. Zudem haben die Koalitionsfraktionen die Förderbereiche ausgeweitet, damit die Kommunen möglichst flexibel sind.
Welche Kommunen als finanzschwach gelten, legen die Länder fest. Die Bundesmittel werden auf die Länder nach einem Schlüssel aufgeteilt, der die Bedürftigkeit widerspiegelt (je 1/3 Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen). Neben dem Kommunalinvestitionsfonds kommt es zu weiteren bereits beschlossenen Entlastungen der Kommunen. Für 2015 und 2016 beträgt die Entlastung wie vorgesehen 1 Milliarde Euro, für 2017 aber dann 1,5 Milliarden mehr, also insgesamt 2,5 Milliarden Euro.
Darüber hinaus werden Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 500 Millionen Euro entlastet. Durch Umschichtungen im Nachtragshaushalt ist es ferner gelungen, ein Programm aufzulegen zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Dafür stehen in den nächsten drei Jahren 140 Millionen Euro bereit. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhält außerdem 750 neue Stellen und entsprechende Finanzmittel, um die steigenden Asylbewerberzahlen bewältigen zu können. Der Haushaltsausschuss hat auch ein neues Zuschussprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ in Höhe von 30 Millionen Euro aufgelegt, die zusätzlich in den Etat von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) einfließen.
Dass es bei dem neuen Förderprogramm nicht um die Finanzierung teurer Alarmanlagen für Villen, sondern um ein sichereres Wohnen für jeden Einzelnen geht, machen die festgelegten Eckpunkte für die Förderrichtlinien deutlich: die Förderung wird durch Zuschüsse zu den Materialkosten erfolgen und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistunge in Anspruch genommen werden. 20 Prozent der Investition werden vom Staat bezuschusst, die Summe ist auf 1.500 Euro pro Antrag gedeckelt. Das Mindestvolumen der zu fördernden Maßnahme beträgt 500 Euro.
(Quelle: SPD-Intern; Mitteilungen der SPD-Bundestagsfraktion)
Viele Grüße, Willi Jansen