
Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben. Umweltministerin Dr. Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel planen auch eine deutliche Verschärfung der Förderpraxis bei der Erdgasförderung im "Tight Gas" in Niedersachsen. Die Auflagen für den Schutz von Umwelt, Gesundheit und Trinkwasser werden deutlich verschärft, indem die Vorgaben für den Umgang mit Flowback und Lagerstättenwasser und das Bergschadensrecht geändert werden.
"Im Bereich des Bergschadensrecht wird die Beweislastpflicht zulasten der Unternehmen und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger verändert. Schon im Wahlkampf habe ich hierzu viele Gespräche geführt und ich nehme die Sorgen sehr ernst. Zonen, in denen es kein Fracking geben darf, werden ausgeweitet und eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird für alle Vorhaben bei der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zum Umgang mit Lagerstättenwässern verpflichtend festgeschrieben. In Niedersachsen wird es nun auch möglich, weitere Regelungen in Eigenregie zu erlassen. Zustande gekommen ist diese Entscheidung auch auf starken Druck der rot-grünen niedersächsischen Landesregierung. Ein guter Tag für Niedersachsen und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger," so De Ridder.