Mindestlohnsignal aus Bremen

„Der Vorstoß der Bürgerschaft in Bremen auf Initiative der dortigen SPD einen eigenen Landesmindestlohn festzusetzen, sollte in einer breit angelegten Offensive für weitere Bundesländer münden“, so der Landtagskandidat Peter Behrens. Das Mindestlohngebot von 8,50 € könnte auch für ein Flächenland wie Niedersachsen übernommen werden.

Landtagskandidat Peter Behrens: Das Gesetzesvorhaben aus Bremen zum Mindestlohn sollte auch für Niedersachsen in die Diskussion gebracht werden.

Das Gesetz aus Bremen sieht vor, dass Beschäftigte des Landes und Angestellte von Firmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, nicht unter dem Mindestlohn beschäftigt werden dürfen. Auch öffentliche Aufträge dürfen nur an Firmen vergeben werden, die den festgelegten Mindestlohn an ihre Angestellten zahlen. Darüber hinaus gilt diese Regelung auch für Firmen oder Vereine, die staatliche Zuschüsse erhalten.

Ein Landesmindestlohngesetz ersetzt nicht die Forderung der SPD nach einem verbindlichen, flächendeckenden Mindestlohn. Aber bis zur Durchsetzbarkeit auf Bundesebene könnten hierüber die sozialen Folgekosten, die sich aus dem Niedriglohnsektor ergeben, abgeschwächt werden.

 „Wer Vollzeit arbeitet, muss von seiner eigenen Arbeit auch leben können, ohne auf zusätzliche staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen zu sein. Das ist auch eine Frage der Menschenwürde“, so der Landtagskandidat Peter Behrens weiter. Somit ist ein Landesmindestlohngesetz ein erster und wichtiger Schritt in Richtung gerechter Löhne und guter Arbeit, der konsequent weiter verfolgt werden und in die Diskussion gebracht werden muss.

Viele Unternehmen im nördlichen Emsland zahlen Tariflöhne und erfüllen damit die Forderung nach Mindestlöhnen. Denn die richtige Bezahlung für gute Arbeit schafft auch faire Marktbedingungen in der Wirtschaft und beugt der Altersarmut vor.Die Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen führt auch zu einer Stabilisierung des Sozialversicherungssystems.