Bundesverfassungsgericht fällt Grundsatzentscheidung – Regelsätze sind verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorschriften im SGB II über die Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Sie werden dem Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nach Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Sozialstaatsgebot) durch den Staat nicht gerecht.